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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08   

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https://dejure.org/2009,14476
LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08 (https://dejure.org/2009,14476)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08 (https://dejure.org/2009,14476)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 11 TaBV 29/08 (https://dejure.org/2009,14476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze; Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen; Treuwidrige Maßnahme vor Konstituierung eines neuen Betriebsrats

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § ... 23 Abs. 3; ; BetrVG § 29 Abs. 1; ; BetrVG § 29 Abs. 1 S. 1; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 5; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 5; ; BetrVG § 87 Abs. 3 S. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 3 S. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 3 S. 4; ; BetrVG § 102; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 83 Abs. 1; ; ArbGG § 85; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ZPO § 888; ; ZPO § 890 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze; Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen; treuwidrige Maßnahme vor Konstituierung eines neuen Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08
    dem Betriebsrat stehe nach näherer Maßgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, bei einer Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 BetrVG neben § 23 Abs. 3 BetrVG ein eigenständiger Unterlassungsanspruch zu.

    Die mitbestimmungswidrige Anwendung solcher Grundsätze rechtfertige einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gemäß dem Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93.

    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93).

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08
    Sie verweise auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.08.1984, 6 AZR 520/82, wonach der Betriebsrat vor seiner Konstituierung nicht handlungsfähig sei und deshalb vom Arbeitgeber auch nicht gemäß § 102 BetrVG beteiligt werden könne.

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23.08.1984, 6 AZR 520/82) sei der Betriebsrat vor seiner Konstituierung nicht handlungsfähig und könne deshalb vom Arbeitgeber auch nicht beteiligt werden.

    Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem Urteil vom 23.08.1984, 6 AZR 520/82, die Auffassung vertreten, die Anhörungspflicht gemäß § 102 BetrVG bestehe erst dann, wenn die Amtszeit des Betriebsrats begonnen und der Betriebsrat sich gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG konstituiert habe.

  • BAG, 28.09.1983 - 7 AZR 266/82

    Betriebsrat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08
    Er verweise auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.09.1983, 7 AZR 266/82, wonach der Betriebsrat auch ohne Wahl eines Vorsitzenden und eines Stellvertreters funktionsfähig sei und wirksam Beschlüsse fassen könne.

    Das Fehlen eines Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreters führe damit zwar zu gewissen Erschwernissen bei der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens, habe aber nicht die Funktionsunfähigkeit des Betriebsrats zu Folge, da dieser in seiner Gesamtheit selbst handelnd auftreten könne (BAG vom 28.09.1983, 7 AZR 266/82; ebenso GK-BetrVG - Wiese/Raab § 26 Rz. 6 m. w. N.; GKK - Wedde § 26 Rz. 6).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08
    Dafür besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, dass z. B. die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (BAG vom 29.02.2000, 1 ABR 4/99 m. w. N.).
  • BAG, 18.06.1974 - 1 ABR 25/73

    Mitbestimmungsrecht bei Vereinbarung über unbezahlten Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08
    a) Urlaubsgrundsätze sind Regeln, die festsetzen, nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Urlaub gewähren solloder aber nicht gewährt werden darf(BAG vom 18.06.1974, 1 ABR 25/73).
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08
    Nach § 102 BetrVG sei nicht die Anhörung aller Betriebsratsmitglieder, sondern die Anhörung des Betriebsrats vorgesehen (ebenso LAG Hamm vom 20.05.1999, 4 Sa 1989/98).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    Dies kann dem Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit widersprechen (vgl. LArbG Mainz v. 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08, Rn. 57, zur Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen durch den Arbeitgeber vier Tage vor der konstituierenden Sitzung; so auch Reinhard, jurisPR-ArbR 17/2010 Anm. 3).

    Dies kann dem Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit widersprechen (vgl. LArbG Mainz v. 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08, Rn. 57, zur Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen durch den Arbeitgeber vier Tage vor der konstituierenden Sitzung; so auch Reinhard, jurisPR-ArbR 17/2010 Anm. 3).

  • VGH Hessen, 09.07.2020 - 22 B 347/20

    Mitbestimmung Urlaubsgrundsätze

    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG fallen hierunter auch Regelungen über die Verteilung des Urlaubs innerhalb des Kalenderjahres sowie Urlaubssperren (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - juris Rn. 64); auch die Einführung und zeitliche Lage von Betriebsferien wird betriebsverfassungsrechtlich als allgemeiner Urlaubsgrundsatz verstanden (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 235, Rn. 58, LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 11 TaBV 29/08 - juris Rn. 37).
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